Eine Spinalkanalstenose ist die häufigste Indikation für Wirbelsäulenoperationen in höherem Lebensalter. Ursachen sind degenerativ bedingte Bandscheibenvorwölbungen und im Laufe von Monaten und Jahren reaktiv entstandene Verdickungen angrenzender Bänder und Knochen, welche den Spinalkanal einengen und auf die Nerven und das Rückenmark drücken. Meist beginnen die Beschwerden schleichend mit Schmerzen im Nacken oder Kreuz, im Verlauf strahlen diese in die Arme oder Beine aus. Bei starker oder lang bestehender Kompression der Nerven können auch Gangunsicherheit, Gefühlsstörungen oder Lähmungen auftreten. Charakteristisch ist, dass die ausstrahlenden Schmerzen in der Regel bei Belastung zunehmen, so dass die Patientinnen und Patienten gezwungen sind, die Tätigkeit abzubrechen oder – am häufigsten der Fall – stehen zu bleiben oder sich zu setzen. Meist ist die Lendenwirbelsäule betroffen, gerade bei älteren Patientinnen und Patienten bestehen nicht selten Stenosen des Spinalkanals an mehreren Stellen.
Wenn noch keine Schwäche besteht, werden Spinalkanalstenosen meist konservativ mit Schmerzmedikamenten, gezielten Injektionen und Physiotherapie behandelt. Wenn die Beschwerden weiterbestehen oder gar fortschreiten, sollte eine Operation zur Befreiung der Nerven und des Rückenmarks besprochen werden. Die Operation erfolgt in Abhängigkeit von der Art der Stenose im Bereich der Halswirbelsäule meist von vorne, bzw. im Fall der häufiger betroffenen Lendenwirbelsäule vom Rücken aus. Im Bereich der Lendenwirbelsäule kann die mikrochirurgische, d.h. minimal invasiv unter dem OP-Mikroskop durchgeführte, beidseitige Erweiterung des eingeengten Spinalkanals meist über einen einseitigen chirurgischen Zugangsweg über einen wenige Zentimeter langen Hautschnitt erfolgen. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet dies in den allermeisten Fällen eine deutliche Besserung der Schmerzen und vor allem der Steh- und Gehdauer bei akzeptablem operativem Risiko. Die Entlassung aus der Klinik ist meist bereits nach wenigen Tagen möglich, dies gilt auch für ältere Patientinnen und Patienten über 65 Jahre in operablem Allgemeinzustand.